Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissen­schaftliche Fakultät - Winckelmann-Institut

Zeitplan

Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, die in zwei Raten ausgezahlt wird, muss eine Reihe von Dokumenten bei verschiedenen Ansprechpartner:innen eingereicht werden. Alle relevanten Dokumente zum Download sind hier zu finden.

Es ist nicht notwendig, Dokumente im Original einzureichen.

 

Wann

Was

 

Wo

Dezember-Jan

Bewerbung

über Plattform Move on

ab Ende Februar

Benachrichtigung über Angebot Studienplatz + Entscheidungsfindung

von Agnes Henning

bis Mitte Mai

Outgoing Nominierung an Partneruniversität für das kommende WiSe

durch Agnes Henning

bis Ende Juni
(Prozess geht bis Ende Juli)

Grant Agreement (GA) einreichen

an Agnes Henning

vor Studienantritt

bzw.

spätestens 3 Wochen nach Semesterbeginn

Online Learning Agreement (OLA)
(VOR der Mobilität) über Erasmus Dashboard

über OLA Dashboard: https://learning-agreement.eu/
ggf. vorab Studienfachberatung
(zwecks Anerkennung)

Studienantrittsbescheinigung

Confirmation of Arrival

an Cornelia Marx

falls Änderungen an der Kurswahl nach Abgabe des OLA vorgenommen werden

 

ggf. Online Learning Agreement (WÄHREND Mobilität)

über OLA Dashboard: https://learning-agreement.eu/

 

Erste Ratenzahlung erfolgt, wenn o.g. Dokumente vollständig vorliegen

 

spätestens 3 Wochen nach Ende des Aufenthaltes

Studienbeendigungsbescheinigung

Confirmation of Student Stay Abroad

 

an Cornelia Marx

 

Transcript of Records und Anerkennungsnachweis

an Studienfachberatung
(zwecks Anerkennung)

+ Cornelia Marx

 

Die zweite Ratenzahlung erfolgt, wenn o.g. Dokumente vollständig vorliegen sowie das EU-Survey, für das Sie einen Link per Email erhalten, ausgefüllt worden ist.

 

 

Nicht relevant für die Erasmus Förderung, aber wichtig für die Dokumentation Ihres Auslandsaufenthaltes ist der Alumni Bericht. Diesen schicken Sie bitte direkt an erasmus.outgoing@hu-berlin.de, im Idealfall auch bis zu 4 Wochen nachdem Sie zurück sind.


Achtung: Werden Dokumente nach dem 31.10 (des laufenden Akademischen Erasmusjahres) eingereicht, kann das dazu führen, dass die zweite Rate nicht mehr ausgezahlt werden kann!