Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissen­schaftliche Fakultät - Erasmus

Vor der Ausreise

Annahme des Platzes:
Hast Du den von Dir gewünschten Studienplatz zugesprochen bekommen, wird ein Grant Agreement erstellt, welches von Dir unterzeichnet werden muss. Das Grant bzw. Mobility Agreement (Schweiz) ist Dein Stipendienvertrag.

 

Anmeldung an der Partnerhochschule:
Die Partnerhochschule nimmt entweder direkt oder über die Erasmus-Koordinator:innen Kontakt mit Dir auf, um Dich über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten zu informieren. Die Anmeldung an der Partneruniversität erfolgt zumeist online. In einigen Fällen sind erneut Bewerbungsunterlagen beim Partner einzureichen (z.B. Application Form, Grant Agreement, Transcript of Records, etc.).

 

Online Learning Agreement (OLA):

Im Online Learning Agreement wird festgehalten, welche Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität besucht werden und ggf. wie viele ECTS-Punkte dafür seitens der HU angerechnet werden können. In der Regel sollte Dein Studienprogramm 25–30 Studienpunkte umfassen. Die Wahl Deiner Kurse solltest Du unbedingt mit den Erasmus-Koordinator:innen absprechen. Das OLA gliedert sich in zwei Teile: Zunächst erstellst du eine erste Version vor deiner Abreise, die von allen 3 Parteien (Du, HU-Koordination, Partnerhochschule) unterschrieben wird. Ändert sich dann in den ersten Tages deines Auslandsstudiums noch einmal etwas an deiner Kurswahl, kann das fertige OLA online ediert und "Changes to the Learning Agreement" eingetragen werden. Diese zweite Version muss dann wieder von allen 3 Parteien unterschrieben werden.

 

Urlaubssemester:
Auch während eines Auslandsaufenthaltes musst Du Dich für jedes Semesters fristgemäß zurückmelden. Es empfiehlt sich allerdings, zumindest von den Kosten für das Semesterticket befreit zu werden. Das Grant bzw. Mobility Agreement gilt als Nachweisdokument über das Auslandsteilstudium für einen Beurlaubungsantrag im SSC.

 

Versicherung:
Das Erasmus-Programm bietet keinen Versicherungsschutz. Jede:r Studierende muss für sich überprüfen, ob er:sie im Ausland durch die deutsche Krankversicherung ausreichend abgesichert ist (Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Krankenrücktransportversicherung) und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Zusatzversicherung wird z. B. vom DAAD angeboten.

 

Finanzierung:
Das Erasmus-Stipendium versteht sich als Zuschuss zu den oft anfallenden Mehrkosten im Ausland und wird in zwei Raten bezahlt. Die erste Rate wird zu Studienbeginn überwiesen. Die Zahlung der zweiten Rate erfolgt am Ende des jeweiligen akademischen Jahres. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Unterlagen fristgemäß eingereicht wurden (vgl. Menüpunkt »Nach der Ankunft« und »Am Ende des Aufenthalts«). Gefördert werden 4,5 Monate für ein Semester, 8,5 für zwei. Die Höhe der monatliche Förderung ist abhängig vom Land, in dem studiert wird. Sie orientiert sich an den unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten in den einzelnen europäischen Ländern (vgl. Anlage I + II zum Grant Agreement).

Kümmere Dich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Deines Auslandsstudiums. Du hast im Ausland im Vergleich zu Berlin mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen (800-1200€ pro Monat), abhängig vom Land und Studienort. 50% des Monatsetats sind in der Regel für die Mietkosten zu kalkulieren. Informiere Dich über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen (Erasmus-Zuschüsse sind bis zu 300€ pro Monat anrechnungsfrei) oder einen Bildungskredit aufzunehmen. Eine parallele oder Doppelförderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist ausgeschlossen.

 

Studierende mit Kind:
Studierende, die ein Kind mit ins Ausland nehmen möchten, können zusätzliche Fördermittel zur Finanzierung von Betreuungsmehrkosten beantragen. Mit dem Grant Agreement ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes einzureichen.

 

Studierende mit Behinderung:
Studierende mit Behinderung werden mit dem jeweiligen Länderhöchstsatz finanziell gefördert.

 

Chronische Erkrankungen:
Chronische Erkrankungen werden sondergefördert. Um diese Sonderförderung zu beantragen, muss im Grant Agreement der GdB angegeben (mind. GdB20) und als Nachweis eine Kopie des Behindertenausweises beigefügt werden. Zudem ist dann ein extra Dokument auszufüllen, in dem die voraussichtlichen zusätzlichen Mehrkosten im Ausland gelistet werden, und ein ärztliches Attest muss eingereicht werden (z. B. Haushaltshilfe, Fahrdienst, regelmäßige Taxifahrten, spezielle Lebensmittel, etc.).

 

Erstakademiker:innen:
Verfügen beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule (In- oder Ausland), kann zusammen mit dem Grant Agreement eine Sonderförderung beantragt werden.

 

Erwerbstätige Studierende:
Als erwerbstätige:r Studierende:r kann eine Sonderförderung zusammen mit dem Grant Agreement beantragt werden, wenn die Erwerbstätigkeit mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden ist, der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegt (Nettoverdienst; ggf. aller Tätigkeiten pro Monat addiert) und es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Außerdem darf die Tätigkeit im Entsendeland während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt werden. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

 

Green Travel:
Es besteht die Möglichkeit, mit der Unterschrift des Grant Agreements einen Antrag auf Zuschuss für grünes Reisen zu beantragen. Hierzu gibt es dann ein extra Dokument, in dem die voraussichtlichen Verkehrsmittel, Reisedaten und Reisezeiten angegeben werden müssen. 

 

Vorbereitender Sprachkurs:
Das Sprachenzentrum bietet während des Semesters ein umfangreiches Kursprogramm in verschiedenen Sprachen an. In den Semesterferien finden zudem eine Reihe von Intensivkursen - vor allem in den romanischen Sprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch) - statt.

Oftmals bieten auch die Partneruniversitäten vorbereitende Intensivkurse vor Ort an. Derartige Sprachkurse sind sonderförderfähig, d. h. du bekommst einen extra Zuschuss für die Tage, die der Sprachkurs bereits vor dem eigentlichen Semesterstart läuft. Hierzu musst Du eine Bestätigung über die Teilnahme zusammen mit deiner Confirmation of Registration (siehe Menüpunkt »Nach der Ankunft«) einreichen.

 

 

Alle Informationen zu den notwendigen Schritten und Dokumenten für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ findest Du auch im ERASMUS-Handbuch für Outgoing Students.