Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissen­schaftliche Fakultät - Erasmus

Was gibt es darüber hinaus zu beachten?

Verlängerung des Erasmus-Aufenthalts:

Die Verlängerung eines Erasmus-Aufenthalts musst Du mit den Erasmus-Koordinator:innen und Deiner Gasthochschule abstimmen. Einer Verlängerung kann in Abhängigkeit von Deinem noch zur Verfügung stehenden Mobilitätskontingent und von vorhandenen Austauschkapazitäten zugestimmt werden. Eine weitere Förderung ist abhängig von noch verfügbaren finanziellen Ressourcen. Ein Anspruch auf die Fortzahlung des Stipendiums in den Verlängerungsmonaten besteht nicht. Grundsätzlich kann ein Aufenthalt nur vom Wintersemester auf das Sommersemester verlängert werden. Dafür gilt der 31. Dezember als Frist für die Einreichung des Antrags.