Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissen­schaftliche Fakultät - Erasmus

Was ist zum Ende des Auslandsaufenthalts zu tun?

Vor der Abreise gibt es noch einiges zu tun. Denke daran, dass viele Universitäten, besonders in südlichen Ländern, eine Sommerpause machen und auch Professor:innen eventuell über den Sommer nicht erreichbar sind. Du solltest dich daher rechtzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern.

 

Einzureichende Dokumente für die 2. Erasmus-Stipendienrate:

  • ​Die Confirmation of Student Stay Abroad
  • Der Erfahrungsbericht
  • Das Transcript of Records. In diesem Dokument werden alle erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen, inkl. der erworbenen ECTS-Punkte und Noten, aufgelistet.
  • Der Anerkennungsnachweis. Mit diesem Dokument wird die Anrechnung der im Transcript of Records nachgewiesenen Studienleistungen an der HU durch die jeweiligen Prüfungsämter organisiert.

 

Achtung!

Bitte die Confirmation of Student Stay Abroad spätestens drei Wochen nach Studienende an der Partnerhochschule (= letzte Klausur) per E-Mail an Frau Cornelia Marx und Deine Erasmuskoordination schicken. Die nicht fristgerechte Einreichung dieser Confirmation führt zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums bzw. zur Rückforderung bereits gezahlter Stipendienraten. Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres sind keine Auszahlungen mehr möglich.

Den Anerkennungsnachweis kannst Du tatsächlich erst ausfüllen und mit Deiner Erasmuskoordination besprechen, sobald die Partneruniveristät Dir Dein Transcript of Records ausgestellt hat und Du dieses an Deine Erasmuskoordination weitergeleitet hast. Das Transcript of Records schickst Du dann bitte ebenfalls zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anerkennungsnachweis an Frau Cornelia Marx. Den Erfahrungsbericht füllst Du bitte sobald wie möglich aus und schickst ihn an Deine Erasmuskoordination.